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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vortrag
Wer entscheidet wie, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Das Gesetz trifft Regelungen für den Fall, dass jemand selbst seine Wünsche nicht mehr äußern und seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Zunächst wird dargestellt, wie diese rechtlichen Rahmenbedingungen ausgestaltet sind. Da diese Rahmenbedingungen vielfach als unpassend oder unerwünscht angesehen werden, gibt das Gesetz zugleich die Möglichkeit, in einer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung die persönlichen Vorstellungen niederzulegen. Auf diese Weise kann Vorsorge für den Fall der eigenen Entscheidungs- bzw. Handlungsunfähigkeit getroffen werden. Wichtig ist vor allem, diese Vorsorge zu treffen, bevor der Zustand der rechtlichen Handlungsunfähigkeit eingetreten ist.
Welche Möglichkeiten hier bestehen und worauf dabei zu achten ist, wird im Einzelnen dargestellt.
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In Kooperation mit dem Markt Oberkotzau.
Anmeldung unbedingt erforderlich!
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Wer entscheidet wie, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Das Gesetz trifft Regelungen für den Fall, dass jemand selbst seine Wünsche nicht mehr äußern und seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Zunächst wird dargestellt, wie diese rechtlichen Rahmenbedingungen ausgestaltet sind. Da diese Rahmenbedingungen vielfach als unpassend oder unerwünscht angesehen werden, gibt das Gesetz zugleich die Möglichkeit, in einer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung die persönlichen Vorstellungen niederzulegen. Auf diese Weise kann Vorsorge für den Fall der eigenen Entscheidungs- bzw. Handlungsunfähigkeit getroffen werden. Wichtig ist vor allem, diese Vorsorge zu treffen, bevor der Zustand der rechtlichen Handlungsunfähigkeit eingetreten ist.
Welche Möglichkeiten hier bestehen und worauf dabei zu achten ist, wird im Einzelnen dargestellt.
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Anmeldung unbedingt erforderlich!
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Gebühr5,00 €
- Kursnummer: 27OB106101
-
StartDo. 07.11.2024
18:00 UhrEndeDo. 07.11.2024
19:30 Uhr
Dozent*in:
Dr. Sebastian Egger
Geschäftsstelle: Oberkotzau