Nachbereitung der 11. Sprechstunde Marketingnetzwerk@vhs am 18.09.2025
Diese Mail ging an die bayerischen Volkshochschulen. Absenderin: Claudia Degenkolb, c.degenkolb@vhshoferland.de
Wir betonen, dass sich Inhalte ändern können und die jeweiligen Texte am (in der Überschrift) angegeben Datum aktuell waren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass folgende Inhalte ausschließlich der allgemeinen Information dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
Guten Morgen,
eines wurde wieder klar: Volkshochschulen sind sehr verschieden und es gibt wohl keine zwei, die sich gleichen. Aber gerade diese Vielfalt hat einen besonderen Reiz und führt immer wieder dazu, dass jede VHS für sich Neues entdecken kann. Wir hatten am Donnerstag wieder eine sehr informative und kurzweile Sprechstunde mit vielen interessanten und auch irgendwie unerwarteten Themen. Wir konnten auch wieder einige „neue“ Gesichter begrüßen, was uns sehr freut. Jede*r ist herzlich eingeladen, dabei zu sein.
Ich muss beim Nachklapp hier heute doch etwas die Segel streichen. Wir hatten am Donnerstag so viele interessante Tipps und Erfahrungsbericht mal eben so nebenbei, dass ich hier leider nicht alles wiedergeben kann. Ich versuche mich wie immer an einer Zusammenfassung, kann aber eine Teilnahme an der Sprechstunde selbst nur empfehlen. Man nimmt einfach mehr mit fürs eigene Arbeiten.
Wir hatten folgende Themen: gedrucktes Programmheft im Abo, Neuigkeiten bei Social Media (EditsApp, episodische Reels, Daten- und Jugendschutz) und das Thema Social-Media-Posts durch Kursleitungen.
Zunächst der Blick zurück: Das letzte Mal hatten wir zum Hinweis zum Schlichtungsverfahren informiert. Der bvv hat mir rückgemeldet, dass er dazu in einem der nächsten Rundschreiben genauer (und rechtssicher) informieren will.
Zum elektronischen Widerrufsbutton gab es einige Rückmeldungen. cmx hat hier scheinbar schon eine Variante umgesetzt und ein einfaches, gut erreichbares Widerspruchsformular im Angebot, Bsp. https://vhs-neu-ulm.de , Startseite ganz unten. So oder so ähnlich wird das wohl gefordert werden.
Übrigens, bei einigen (cmx-)VHSn fehlt in der Widerspruchsbelehrung der Hinweis auf das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht, hier vielleicht mal checken, ob der Hinweis benötigt wird, da das Widerrufsrecht teilweise für den Online-Verkauf greift (z. B. Gutscheinverkauf), wenn auch nicht für Kurse mit einem festen Termin oder Zeitraum.
Die bvv-Marketing-Seite wurde seit der letzten Sprechstunde übersichtlicher gestaltet, gern mal anschauen: https://vhs-bayern.de/leistungen/marketing-und-kommunikation
Gedrucktes Programmheft mit Abo: Einige VHSn haben ein PH-Abo (z. B. Würzburg und SüdOst, vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen!), ich zitiere aus einer Mail an mich: „Das kostenlose Abo funktioniert folgendermaßen: interessierte Personen melden sich bei uns für ein kostenloses Abo (wenn wir ihre Kontaktinfos bereits haben, geht es telefonisch, ansonsten gerne online (https://www.vhs-wuerzburg.info/programm-frei-haus)). Sobald wir von der Druckerei das Datum der Auslieferung des gedruckten Hefts haben (2x im Jahr), geht die aktuelle Liste der Abonnentinnen und Abonnenten an unseren Logistikpartner, der das Heft zusammen mit einem Anschreiben von uns an den Personenkreis verschickt. Ja, das kostet natürlich ein bisschen was, aber wir sehen es als Marketinginvestition, da wir nicht nur digital vertreten sein möchten. Dies hat nicht zuletzt damit zu tun, dass ein gedrucktes Heft wie ein Katalog funktioniert: die Menschen lassen sich inspirieren und buchen teilweise Angebote, die sie gar nicht gesucht haben, während online gerne gezielt gesucht und gebucht wird. Hintergrund: wir haben noch vor der Pandemie die Auflage unseres gedruckten Programmhefts deutlich reduziert (von 120.000/Halbjahr auf 10.000), da wir von der früher üblichen Verteilung an alle Haushalte auf Auslage an zentralen Orten (vhs, Rathaus, Stadtbücherei etc.) sowie ein kostenloses Abo umgestellt haben. Gerade letzteres wird mittlerweile sehr gut angenommen (wir haben mehr als 4.000 Abonnentinnen und Abonnenten). Um aber Anzeigenkunden von der Sinnhaftigkeit der Schaltung (Stichwort Reichweite) zu überzeugen, verweisen wir immer auf das e-Paper [= Blätterkatalog itm:PAGES für knapp 300 €/PH, Anm. CD], das bei uns auch noch vor dem gedruckten Heft online freigeschalten wird. Es lohnt sich also. 😉“
In der Sprechstunde haben wir noch ausführlicher über das gedruckte PH gesprochen. Die Umstellung auf das Beispiel-Abo ist zwar teuer, da 4.000 Haushalte bedient werden, aber die PHs werden nicht mehr nach dem Gießkannen-Prinzip verteilt, bei dem sie teilweise in den Hauseingängen „verrotten“, sondern gezielt an Interessierte. Man erreicht am Ende vielleicht ebenso viele Personen wie bei der wahllosen Verteilung von 100.000 Exemplaren. Viele sehen das gedruckte PH ja als Stöbermöglichkeit und es fällt auf, dass Abonnenten querbeet buchen, also aus allen Bereichen. Einige bezeichnen das Blättern im gedruckten PH als „Digital Detoxing“!
Neuigkeiten bei Social Media/Meta: Es wird aufwendiger, aber es gibt z. B. auch eine unterstützende Software, die lt. unseren Erfahrungen sehr hilfreich ist: Die Instagram-AppEdits (Video-Creation-App, also ein Schneidprogramm) hat jetzt mehr Funktionen, z. B. Green Screen und Teleprompter, erweiterte Bearbeitungsmöglichkeiten, verbesserte Schnittfunktionen, präzisere Tonbearbeitung, animierte Textoptionen und neue Effekte für effizientere und professionellere Videobearbeitung, direkt auf dem Smartphone, praktisch für Reels und Stories.
Episodische Reels und Serienformate: Seit ein paar Monaten können Reels auf Instagram ja bis zu 3 Minuten lang sein, auch kann man für das strategische Posten für mehr ReichweiteReels in Serie (z. B. Tutorials, „Behind the Scenes“-Reihen, fortlaufende Storyformate) nutzen. Diese werden von der Plattform verstärkt ausgespielt. Sie fördern nicht nur die Wiederkehr der Zuschauer*innen, sondern bieten auch kreatives Potenzial für Themen, die sich nicht in einem Video abbilden lassen.
Bei Datenschutz und Jugendschutz greifen neue Plattformrichtlinien: Bei Inhalten für oder mit jüngeren Zielgruppen, gelten seit Kurzem verschärfte Anforderungen. Dazu gehören die klare Kennzeichnung jugendgerechter Inhalte, Einschränkungen bei der Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten und keine sensiblen Themen ohne Kontext oder pädagogischen Mehrwert. Auch algorithmisch wird strenger gefiltert. Inhalte mit potenziell riskanten Botschaften (z. B. zu Körperbild, Mental Health, etc.) werden stärker reguliert.
Ab Oktober 2025 gelten strengere Regeln für Inhalte zu Politik und Wirtschaft: Ab dem 1. Oktober treten neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für Inhalte mit politischem oder wirtschaftlichem Bezug in Kraft. Betroffen sind:Inhalte mit politischer Haltung, Wahlinformationen oder gesellschaftlicher Meinungsbildung, Wirtschaftliche Inhalte, die z. B. Produkte, Trends oder Finanzthemen behandeln, die Plattformen verlangen u. a.:Deutliche Offenlegung von Kooperationen und Interessen, gegebenenfalls Kennzeichnung als „politisch“ oder „sensibel“. Die Änderungen dienen lt. Meta der Vertrauensbildung und sollen Fehlinformationen vorbeugen. Schon jetzt gibt es Einschränkungen, wir haben schon ein paar Erfahrungsberichte, denn Volkshochschul-Posts zu Demokratiethemen z. B. mit Schlagworten wie „Internationale Woche gegen Rassismus“ wurden teilweise (als bezahlte Anzeige) schon abgelehnt.
Der Trend: Plattformen bevorzugen zunehmend Inhalte mit klar erkennbarem Mehrwert, einer definierten Zielgruppe und langfristigem Storytelling. Kurzfristige Trends oder bloßes Mitmachen ohne eigenen Stil verlieren an Reichweite. Stattdessen lohnen sichFormate mit Wiedererkennungswert (z. B. wiederkehrende Reihen), authentischer, gut recherchierter Content sowie interaktive Inhalte, die Community einbeziehen (z. B. Umfragen, Q&A, Challenges).
Instagram/Facebook-Werbung durch Kursleitungen:
Es kam das Thema auf, inwieweit Kursleitungen bzw. Dozentinnen und Dozenten, für ihre Kurse posten/werben. Viele VHSn unterstützen das natürlich aktiv und bitten auch darum, markiert oder als Collab-Partner gekennzeichnet zu werden. Natürlich hängt hier viel davon ab, wie firm KL im posten (schreiben, designen usw.) sind oder wie oft sie posten (manche KL sind äußerst präsent). Auch ist die Frage, stellt man den KL Templates (z. B. die Canva-Vorlagen des dvv) zur Verfügung? Manche KL sind ja selbst Unternehmer*in. Soll man hier als VHS trotzdem liken und teilen? Man kann ja eigentlich froh darüber sein, wenn die KL noch andere Unternehmungen haben, so ist ja die (akute) Gefahr der Scheinselbständigkeit gebannt … Leider konnten wir das Thema aus Zeitgründen nicht mehr ausführlich diskutieren. Aber vielleicht gibt es dazu die eine oder andere Rückmeldung, wie man mit seinen KL beim Thema „Posten für die VHS“ umgeht. Wir waren uns in diesem Zusammenhang auch ein bisschen uneinig bei der Frage der Logo-Herausgabe. Soll man das VHS-Logo offiziell an KL herausgeben, wenn sie z. B. als Unternehmer*in einen Flyer rausbringen, in dem unter anderen auch die VHS-Kurse aufgelistet sind. Ist das dann als Art Kooperation zu sehen? Aber den Flyer selbst hat man ja nie gesehen. Manche VHSn wollen Logos nur auf Werbemitteln, bei denen man selbst „dahintersteht“, die man als VHS selbst verfasst hat bzw. wenigstens mitkontrollieren kann. Ich gebe die Frage gern in die Runde. Wir wird das in anderen VHSn gehandhabt? Werbung um jeden Preis?
Bamberg Stadt fordert seine KL aktiv zum Posten auf und hat uns einen Text zur Verfügung gestellt aus ihrem „Merkblatt für Kursleitungen“, das zu Beginn eines jeden Semesters alle Dozenten und Dozentinnen erhalten (vielen Dank!):
Öffentlichkeitsarbeit, Fotografieren von Teilnehmenden
Berichte über Kurse oder Veranstaltungen, die in der örtlichen Presse oder anderen Medien erscheinen sollen, übermitteln Sie bitte der/dem für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Mitarbeiter*in [Name, E-Mail]. Wir geben die Texte an die Medien weiter.
Öffentlichkeitsarbeit in den Sozialen Medien wird immer wichtiger. Bewerben Sie gerne Ihre Angebote auf Ihren privaten Accounts. Wenn Sie dabei die vhs-Seite markieren, teilen wir Ihren Post auf unseren Seiten und erhöhen so die Reichweite. Bei Facebook: @vhs[eigene] bei Instagram: @vhs[eigene].
Wenn Sie Ihre Teilnehmenden fotografieren wollen, holen Sie dazu im Vorfeld eine unterschriftliche Genehmigung ein. Fotografien von Kindern können nur mit unterschriftlicher Genehmigung der Eltern gemacht und verbreitet werden. Muster für Einverständniserklärungen erhalten Sie …
Wir wünschen eine schöne Woche.