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Nachbereitung der 13. Sprechstunde Marketingnetzwerk@vhs am 16.10.2025

Diese Mail ging an die bayerischen Volkshochschulen. Absenderin: Claudia Degenkolb, c.degenkolb@vhshoferland.de

Wir betonen, dass sich Inhalte ändern können und die jeweiligen Texte am (in der Überschrift) angegeben Datum aktuell waren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass folgende Inhalte ausschließlich der allgemeinen Information dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Guten Morgen,

ich freue mich, dass sich trotz PPT so viele Kolleginnen und Kollegen die Zeit für unsere Sprechstunde genommen haben. Wir hatten wieder eine anregende Stunde, diesmal zu den Themen Posts durch Kursleitungen, Reposten auf Instagram, Bildrechte bei Canva und Webseiten-Navigation für TN.

Stichwort PPT: Die Kompetenzgruppe Marketingkonzept hat gestern Nachmittag auf der Online-PPT Ergebnisse ihrer Arbeit vorgestellt. So gibt es auf der bvv-Seite u. a. die Auswertung der Frühjahr-Umfrage. Seit einigen Monaten steht außerdem eine Übersicht mit Marketingmaßnahmen verschiedener Volkshochschulen und Ansprechpersonen zur Verfügung, die bei Fragen gern kontaktiert werden können (wir hatten dazu schon im Rahmen der Sprechstunde informiert). Auch eine Checkliste mit allen Angeboten rund ums Marketing findet sich dort. Außerdem wird zu den Themen Gutschein (Tool oder Bastellösung) und Suchmaschinenoptimierung informiert. Gern anschauen (Login erforderlich): https://vhs-bayern.de/leistungen/marketing-und-kommunikation/kompetenzgruppe-marketingkonzept

Zunächst eine Korrektur beim Kursempfehlungstool: In der letzten Sprechstunde hatten wir zum Kursempfehlungstool informiert. Leider ist mir hier ein Fehler unterlaufen, das Empfehlungstool ist ein Angebot von ITEM, nicht von Kufer. Ich hatte eine juristische Nachfrage und dazu mit Kufer telefoniert. Sie haben (nach eigenen Aussagen) „überall gesucht“, aber kein solches Tool gefunden. 😅 Bei ITEM wurde ich dann fündig. Entschuldigung falls es hier zu Verwirrung kam.

Unerlaubte Werbung durch Kursempfehlungstool? Es kam die Frage auf, ob das Empfehlungstool nicht als unerlaubte Werbung angesehen werden könnte (Danke für den Hinweis!). Dazu habe ich vom bvv folgende Rückmeldung erhalten:

„Man muss dabei ein paar Sachen beachten:

  • wenn die Kursempfehlungen an Personen geschickt werden, die ein Newsletter schon abonniert haben, ist das kein Problem
  • man soll sie aber nicht an Personen schicken, wo keine Einwilligung zu Marketingzwecken vorliegt, d.h. automatisch mit der Anmeldebestätigung oder Kurserinnerung zu schicken wird schon als ungefragte Werbung betrachtet.
  • Eine Ausnahme, unter 4 Voraussetzungen, besteht für Bestandskunden*innen
    • 1.    Im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistun
    • 2.  Werbung nur für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen
    • 3. Kein Widerspruch des Kunden
    • 4. Klarer und deutlicher Hinweis auf das Widerspruchsrecht

Hier ist eine gute Quelle wenn Sie mehr darüber lesen möchten:  https://www.srd-rechtsanwaelte.de/blog/e-mail-marketing-einwilligung

Wir haben auf Wunsch noch einmal das Thema Instagram/Facebook-Werbung durch Kursleitungen aufgegriffen: Dazu hatten wir bereits im Nachklapp der 11. Sprechstunde geschrieben: Es kam das Thema auf, inwieweit Kursleitungen bzw. Dozentinnen und Dozenten, für ihre Kurse posten/werben. Viele VHSn unterstützen das natürlich aktiv und bitten auch darum, markiert oder als Collab-Partner gekennzeichnet zu werden. Natürlich hängt hier viel davon ab, wie firm KL im Posten (schreiben, designen usw.) sind oder wie oft sie posten (manche KL sind äußerst präsent). Auch ist die Frage, stellt man den KL Templates (z. B. die Canva-Vorlagen des dvv) zur Verfügung? Manche KL sind ja selbst Unternehmer*in. Soll man hier als VHS trotzdem liken und teilen? Man kann ja eigentlich froh darüber sein, wenn die KL noch andere Arbeitgeber*innen haben, so ist ja die (akute) Gefahr der Scheinselbständigkeit gebannt … Wir waren uns in diesem Zusammenhang auch … uneinig bei der Frage der Logo-Herausgabe.

Es kristallisiert sich eine Tendenz zu einer einhelligen Meinung heraus (interessante Formulierung 😉): Die meisten VHSn scheinen Angebote ihrer KL ins eigene Design umzuwandeln und nicht einfach 1:1 zu übernehmen, um den VHS-Charakter zu betonen und das VHS-Copyright nicht zu unterbrechen. Von der Herausgabe des eigenen Logos an KL für deren Werbung nehmen die meisten VHSn Abstand. Es ist auch im Vorsicht zu genießen, wenn mit dem VHS-Logo z. B. auf TikTok geworben wird, denn diese Plattform ist wegen ihres Firmensitzes in China und des fehlenden Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für VHSn tabu, Details s. die Anleitungen in unserer Marketing-Digithek. Diese und noch viel mehr (kurz gehaltene) Anleitungen zu Instagram, Facebook oder auch Webseite und Newsletter gibt es in unserer Marketing-Digithek auf der bvv-Seite. Vielleicht lassen sich hier schon viele Fragen beantworten: https://vhs-bayern.de/marketing-digithek/

Zurück zum Thema Posts durch KL. Veronika Wagner (meine Projektkollegin aus dem vhs Fichtelgebirge, die gestern nicht teilnehmen konnte) schrieb noch dazu:

  1. Umgang mit Dozenten-Layouts: Die meisten Volkshochschulen übernehmen Inhalte (Texte, Bilder etc.) von Dozenten, bereiten sie aber im eigenen Corporate Design auf, um einen einheitlichen, professionellen Auftritt zu wahren. Nur in Ausnahmen (z. B. bei Kooperationen) werden fremde Layouts verwendet, dann aber klar gekennzeichnet. Die ist natürlich mit zusätzlichem Aufwand verbunden und muss jede VHS für sich individuell entscheiden. Wir reposten auch Insta-Stories von Dozenten und Dozentinnen (hauptsächlich im Gesundheitsbereich) oder die KL schicken uns Bilder/Videos mit der Bitte noch einmal zu bewerben.
  2. Gezieltes Reposten (v. a. in Storys) ist sinnvoll für mehr Reichweite, Community-Bindung und zur Entlastung bei der Content-Erstellung. Wichtig ist, dass die Inhalte zum VHS-Auftritt passen und die Urheber/Kooperationspartner oder Sponsoren korrekt markiert werden.

Reposten bei Instagram: Einige VHSn nutzen das neue Feature „Repost“ (Instagram), ähnlich dem „Teilen“ auf Facebook, um andere Posts (z. B. auch aus dem KL-Account) direkt zu übernehmen. Dabei bleibt ersichtlich, dass es sich um einen „fremden“ Post handelt. Seit einigen Monaten wird das Repost-Feature bei Instagram ausgerollt, Achtung: Nur auf dem Smartphone sichtbar und auch noch nicht für alle! Anleitung: zu Beitrag gehen, der repostet werden soll: Repost-Symbol unter dem Beitrag (Pfeile ähnlich Aktualisierungssymbol) drücken (linkes Bild), reposteter Beitrag erkennbar am Häkchen in der Mitte der Pfeile (mittleres Bild). Im eigenen Feed erscheint dann das Symbol und man kann schauen, was man repostet hat (rechtes Bild). Dort kann man den Repost (denn es passiert auch schon mal aus Versehen) auch wieder entfernen, er ist dann also „Gerepostet“ (Dieses Wort erscheint dann wirklich! 😬).                     

Bilder aus Canva: Ein interessanter Hinweis (vielen Dank!) kam zum Gebrauch von Bildern aus der Canva-Bibliothek, hier gibt es einige rechtliche Bedenken. So zieht Canva viele Bilder von anderen Plattformen, z. B. pixabay oder Getty Images. Für diese Bilder gelten dann die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Ursprungsplattform. Doch Hand aufs Herz, wer liest vor Nutzung diese Lizenzbestimmungen? Herausfinden kann man die Bild-Herkunft, wenn man auf die drei Punkte oben rechts in einem Canva-Bild klickt. Wir recherchieren hierzu noch ausgiebiger, empfehlen aber, Canva-Bilder mit Vorsicht zu verwenden. Weitere Infos gibt es u. a. hier: https://agiwee.com/canva-rechtssicher-nutzen/#:~:text=der%20Nutzung%20ab.-,H%C3%A4ufige%20rechtliche%20Stolperfallen,oder%20unzul%C3%A4ssigen%20Zitate%20zu%20erstellen

Es gab noch einen interessanten Austausch zum Thema Webseite, auf der TN unsere Angebote teilweise nicht finden, weil sie an der falschen Stelle suchen. Z. B. hatten wir hier in Hof das Problem, dass unsere Senioren und Seniorinnen Smartphone-Kurse nicht im Fachbereich „Berufe und Digitales“ suchen. Dabei kam in der Sprechstunde die Diskussion auf, inwieweit die Fachbereichs-Icons auf der Webseite sinnvoll sind (sie erscheinen auch nur auf der Desktop-Ansicht, nicht auf dem inzwischen öfter genutzten Smartphone oder Tablet). Ja, sie haben einen Wiedererkennungswert und wir als Mitarbeitende sind es so gewohnt, aber können die TN etwas damit anfangen? Schon bei den Bezeichnungen gibt es Probleme „Karriere und Beruf“ oder „Beruf und Digitales“ oder „Beruf, EDV, Technik“ usw. (Übrigens wissen viele junge Leuten nichts mehr mit dem Begriff „EDV“ anzufangen, sondern nur noch mit „IT“. Bei Senioren und Seniorinnen ist es aber oft umgekehrt.) Wir haben für Hof einige Wochen lang auf der Webseite per Klickmap gemessen, wie sich TN zu den Icons verhalten. Auf unserer Seite sind nur die Icons „Integration“ (2. v. l.) und „Außenstellen“ (r.) wirklich gefragt. Meistens wird die Suchleiste genommen. Gibt es hier Erfahrungen? Oder Ideen? Gerne teilen.

Wir wünschen ein schönes Wochenende.

29.01.26 12:34:33