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Nachbereitung der 28. Sprechstunde Marketingnetzwerk@vhs am 11.06.26

Diese Mail ging an die bayerischen Volkshochschulen. Absenderin: Claudia Degenkolb, c.degenkolb@vhshoferland.de

Wir betonen, dass sich Inhalte ändern können und die jeweiligen Texte am (in der Überschrift) angegeben Datum aktuell waren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass folgende Inhalte ausschließlich der allgemeinen Information dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Hallo miteinander,

hier kommt wieder die Zusammenfassungsmail unserer Sprechstunde gestern.

Unsere Themen: Online-Austausch kleiner bayerischer VHSn im Angebot, neue Empfehlungen bei KI, unsichtbare Zeichen in KI-generierten Texten, Widerrufsbutton bei ITEM, was tun bei Datenschutzverstoß, Einstellungen bei Gebühren-Ermäßigungen, Suchmaschinenoptimierung von Kursen, Umfragen und Termine.

„Online-Austausch der Minis“: Mehrere Volkshochschulen haben sich zum offenen Austausch zusammengefunden, jede interessierte „kleine“ VHS ist willkommen. Das Auftakttreffen findet am Donnerstag, 16. Juli 2026, 10 Uhr statt. Unter „Mini-VHS“ wird verstanden, dass sich maximal drei „Vollzeitäquivalente“ um maximal 30.000 TNDSt kümmern. Bitte bei Interesse eine Mail an Caroline Kerner von der VHS Zirndorf schreiben: kerner@zirndorf.de (Ps. Nicht wundern, wenn ab nächster Woche nicht gleich eine Antwort kommt, sie ist bis Anfang Juli im Urlaub.)

Neue Empfehlungen bei KI: Ich spreche ausdrücklich von Empfehlungen, denn für die Arbeit im VHS-Bereich sind nachfolgende Punkte lt. EU AI Act und gängigen Quellen nicht verpflichtend. Wir arbeiten nicht im Hochrisikobereich (sollten wir zumindest nicht), beschäftigen uns also nicht mit Deep-Fakes oder manipulativen Texten/Bildern. Trotzdem sollten wir das eine oder andere umsetzen oder zumindest beachten: 
Ab August 2026 gilt für KI-generierte Bilder lt. EU AI Act die Kennzeichnungsempfehlung für ab diesem Datum veröffentlichte KI-Bilder. Jedenfalls wird das in diversen KI-Schulungen (die ich besucht habe) von Anwälten empfohlen. Dort hieß es auch, dass wir bereits veröffentlichte Bilder (z. B. auf Instagram & Co.) nicht nachträglich kennzeichnen müssen. Puuh, Glück gehabt! Doch ich muss betonen, diese Tatsache gilt jetzt, was später wird oder was Plattformen individuell fordern, ist noch nicht bekannt. 
Auf einer Webseite sollten alle KI-generierten Bilder entsprechend ausgewiesen werden, auch wenn sie dort schon eine Weile öffentlich sind.
Jedes Bild benötigt demnach entweder im Bild selbst oder gleich darunter (nicht in der Caption oder auf Seite 10 oder im Footer oder im Impressum, sondern direkt am Bild) eine Kennzeichnung, aus der hervorgeht, dass das Bild mit Hilfe von KI zustande kam. Das kann ein kleines Icon sein oder der Text „KI generiert“ bzw. „AI generated“ unten rechts im Bild oder in der Bildbeschreibung (falls es dafür ein Feld gibt). 
Wie geht das am praktischsten? Na, mit Hilfe von KI! Für das Icon im Bild schreibt man im Prompt einfach: Bitte kennzeichne das Bild als KI generiert, indem du unten rechts ein Icon ergänzt (Icon-Wunsch beschreiben) oder in dem du „KI generiert“ unten rechts ins Bild schreibst. 
Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Texten im EU AI Act, aber bei irreführender Darstellung oder fehlender Transparenz oder in journalistischen Kontexten können andere Regelungen greifen und bestimmte Plattform können Kennzeichnung verlangen. Die „menschliche“ Überprüfung bleibt relevant.
Transparenzempfehlung geht Hand in Hand mit der Kennzeichnungsempfehlung. Wie gesagt, es ist kein Muss, kommt aber einfach gut an. Wie oft haben wir selbst schon überlegt, ist das (Bild, Text) nun mit KI generiert oder nicht? Am besten einfach offen darüber informieren! Auf der Webseite ist folgender Satz im Impressum sinnvoll: Die auf dieser Website veröffentlichten Bilder und Grafiken wurden teilweise mit Unterstützung von auf künstlicher Intelligenz (KI) basierten Bildgenerierungssystemen erstellt und anschließend redaktionell ausgewählt bzw. bearbeitet.
Es gilt nun auch eine Dokumentationsempfehlung für KI-generierte und veröffentlichte Bilder, z. B. praktisch umgesetzt in einer Excel-Tabelle (nachfolgend Vorschläge für Spaltenbezeichnung mit Beispielzeile, bei Bedarf komplette Zeilen in eine Exceltabelle hineinkopieren):

1. Tabellenblatt:
KI-Veröffentlichungs-Log (erfüllt Art. 50 Abs. 4 KI-VO                                
Nr.    Datum    Veröffentl.-Ort    Titel / Beschreibung    Inhaltstyp    KI-Tool    KI-Anteil    Kennzeichnung?    Gesetzt?    Wortlaut der Kennzeichnung    Verantwortlich    Bemerkungen
1    20.05.2026    Website (Kursseite)    Bild Yoga-Kurs Frühling 2026    Bild    Canva (KI)    vollständig KI-generiert    empfohlen    Ja    KI-generiert    Name    Kennzeichnung sichtbar in Bildunterschrift
2. Tabellenblatt:
KI-Tools-Inventar (erfüllt Art. 4 KI-VO (AI Literacy). Jedes KI-Tool eintragen, das in der VHS für Marketing-Arbeit genutzt wird. Einmal pro Jahr prüfen
Nr.    Tool-Name    Hersteller    Einsatzzweck    Wer nutzt es?    Account-Typ    Personenbez. Daten?    Risikostufe    DSGVO-Eintrag    eingeführt am    Letzte Prüfung    Bemerkungen
1    ChatGPT    OpenAI    Bildgenerierung, Anfrage-Antworten    Anmeldung    Kostenlos    Nein    begrenzt    nicht nötig    20.05.2026    20.05.2026    

Kompetenzempfehlung: Mitarbeitende müssen nachweislich geschult werden, das ist auch intern möglich. Schulung dokumentieren: Datum, TN, grobe Inhalte. Die VHS-Leitung muss wissen, welche Tools wofür im Einsatz sind und ggf. Tools aussortieren, KI-Leitfaden aktualisieren.
„KI-Beauftragte*n“ in der VHS benennen, der oder die feste Ansprechpartner*in bei Fragen ist.

Übrigens gibt es technische Möglichkeiten KI-generierte Texte, auch wenn sie umfassend überarbeitet sind, noch als solche kenntlich zu machen, wenn sogenannte versteckte oder unsichtbare Zeichen verwendet werden, z. B. im Leerzeichen. Beispielsatz: Dies ist‌ ein‍ kurzer⁠ Beispieltext‍ zur Demonstration⁠ versteckter Unicode-Zeichen‍ in⁠ Leerzeichen. Er bleibt‌ gut‍ lesbar⁠, enthält jedoch‌ unsichtbare‍ Markierungen zwischen⁠ den Wörtern. Man kann diese unsichtbaren Zeichen sichtbar machen, z. B. mit dem kostenlosen Generator unter https://www.soscisurvey.de/tools/view-chars.php (in den Editor oder per Strg.+Shift+V einkopieren funktioniert übrigens nicht, um die Zeichen zu löschen).
Das soll es geben, doch die gute Nachricht: Nach aktuellem Stand nutzen gängige Chatbots diese unsichtbaren Zeichen nicht, es sind also keine Standardfunktionen der bekannten KI-Chatbots. Wir können also beruhigt sein …, oder? Ich finde es trotzdem beängstigend, dass es diese Möglichkeit der unsichtbaren Zeichen gibt. Wer weiß, wo sie noch überall drinstecken und was sie aussagen …
Doch es sind nicht nur unsichtbare Zeichen, die einen KI-Text „verraten“ könnten. LinkedIn z. B. soll jetzt angeblich nach typischen KI-Formulierungen Ausschau halten und solche Texte weniger gut „ranken“. Vermeiden sollte man demnach beim Texten, z. B. Gegensätze, zerstückelte Absatzstruktur, typische Emoji-Aufzählungen, künstliche Authentizität oder austauschbare Kommentare.

ITEM-Homepages haben jetzt den Widerrufsbutton. Bei funktioniert es jetzt nach ein bisschen Hin und Her mit ITEM, also, falls es Startschwierigkeiten gibt, nicht verzagen. Im Plugin kann man ein paar wenige Funktionen individuell einstellen, aber es ist unkompliziert, auch für die Nutzer*innen. Die Adresse, an die der Widerruf gesendet wird, kann von ITEM auf Anfrage angepasst werden. Lt. ITEM gibt es einen Bot-Schutz für das Widerrufsformular über ein unsichtbares CAPTCHA umgesetzt. Bei Kufer, habe ich mir sagen lassen, ist in Sachen Widerrufsbutton ebenfalls alles i. O.

Datenschutzverstoß – und nun? Wir wollen einen kleinen Denkanstoß geben, denn ist das Prozedere bei euch in der VHS geregelt, wenn z. B. ein Link in einer gefälschten Mail angeklickt wurde oder sensible Daten aus Versehen in einem Feld des Kufer-Verwaltungsprogramms eingetragen werden, das ins Web ausgespielt wird? Was ist dann zu tun? Hier ein paar Anregungen, was man den Kolleginnen und Kollegen an die Hand geben kann: Ein Datenschutzverstoß ist jede Situation, in der personenbezogene Daten in die falschen Hände geraten, verloren gehen oder unbefugt veröffentlicht, verändert oder eingesehen werden, z. B.
•    E-Mail mit personenbezogenen Daten geht an den falschen Empfänger.
•    Daten stehen ungewollt auf der Website oder in einem öffentlich zugänglichen Dokument.
•    Brief wird falsch zugestellt oder geht verloren.
•    Dienstgerät (Laptop, USB-Stick, Handy) geht verloren oder wird gestohlen.
•    Unberechtigter Zugriff auf Daten wird bemerkt.
•    Akte oder Ausdruck liegt offen herum, im Drucker, Kopierer oder im Abfall.
•    Verdächtige Mail (Phishing), möglicherweise auf Link geklickt.
Was tun bei einem Datenschutzverstoß?
•    Sofort dem/der VHS-Datenschutzbeauftragten [Name] telefonisch, per Mail oder persönlich melden
•    Erste Sofortmaßnahmen einleiten, z. B. Rechner vom Netz nehmen
•    Notieren, was wann passiert ist, wer beteiligt war, welche Daten betroffen sein könnten
•    Zunächst nur mit dem/der Datenschutzbeauftragten und der Leitung sprechen
Auch "kleine" oder scheinbar erledigte Vorfälle melden, oft sind weitere Schritte nötig (z. B. Suchmaschinen-Bereinigung, Information Betroffener). Fehler passieren, problematisch wird es nur, wenn Vorfälle verschwiegen werden. Lt. DSGVO ist VHS verpflichtet, bestimmte Vorfälle innerhalb von einer Frist an die Aufsichtsbehörde zu melden.

Wir hatten gestern zudem das Thema Gebühren-Ermäßigungen. Standardmäßig voreingestellt bei den meisten VHSn ist, dass die TN bei Kursbuchung ihren Ermäßigungsnachweis hochladen und die Daten dann im TN-Stamm in Verwaltungsprogramm hinterlegt sind. Will man, dass die Ermäßigung nicht greift, muss man bei dem jeweiligen Kurs das Häkchen „Gebühr ermäßigbar“ (Kufer-SQL) herausnehmen. Manche VHSn wollen Kurse gern individuell ermäßigen, unabhängig von der hinterlegten TN-Ermäßigung. Dazu müsste die Ermäßigung direkt beim Kurs hinterlegt werden, gleichzeitig muss die hinterlegte TN-Ermäßigung in der Belegung ignoriert werden. Hat dazu jemand Erfahrung bzw. gibt es bereits solche Anwendungsfälle?

Das Thema Suchmaschinenoptimierung von Kursen in Kufer-SQL bewegt die Gemüter. Hier gibt es widersprüchliche Angaben, vor allem, was die Befüllung der SEO-Felder in Kufer-SQL (oder ITEM-Manager) betrifft. Kufer wirbt mit der automatischen Befüllung der Felder durch seinen KI-Assistenten. Doch eingehende Recherchen und Rückfragen haben gezeigt, dass das Feld „Meta Description“ in den Kursen auf Google und anderen Suchmaschinen gar nicht ausgespielt wird (jedenfalls bei mehreren VHSn). Trägt man in dieses Feld Text ein, findet man ihn weder im Seitenquelltext noch im gerenderten DOM (JavaScript) oder in der Google Search Console. Die Meta-Description zieht sich Google demnach aus anderen Quellen, z. B. Kursbeschreibung, Zeit und Ort. Google „sucht“ sich hier die am relevantesten erscheinenden Inhalte heraus. 
Das Keyword-Feld (2. Feld) ist dagegen tatsächlich irrelevant, es hat demnach keinen SEO-Effekt mehr, denn Google ignoriert es seit Jahren vollständig. Teilweise ist es bei VHSn im Seitenquelltext sichtbar, doch auch andere große Suchmaschinen werten es nur noch selten aus, eigentlich nur dann, wenn die Kursausschreibung nicht passt. Wichtig ist und bleibt also der Info- bzw. Ausschreibungstext. Manuell sollte man keinesfalls den Aufwand betreiben, die SEO-Felder zu befüllen. Macht es der KI-Assistent von Kufer nebenbei, dann schadet es aber auch nicht.
Wirklich relevant ist das 3. Feld: „Weitere (verborgenen) Suchbegriffe für KuferWEB“ bzw. „Verborgene Suchbegriffe“ oder „Alternative Suchbegriffe“. Text in diesem Feld kann die Suchtrefferwahrscheinlichkeit erhöhen durch:
•    Synonym/Varianten, z. B. EDV, Computer, IT, digitale Grundbildung oder Microsoft Excel, Excel, MS Excel
•    Abkürzungen, z. B. B1, GER B1
•    Umgangssprachliche oder alternative Begriffe, z. B. Zumba, Fitness Tanz, Tanz Fitness, Workout Musik
Trotzdem sollte man immer bedenken, dass Kurs stets nur einige Wochen online sind und allein dadurch von Google schlechter bewertet werden. Wichtiger ist demnach die SEO-Felder in den Kategorien und Sonderkategorien zu pflegen, denn diese sind dauerhaft online. Diese Felder können auch in Typo3 gepflegt werden und werden sogar ausgespielt.
Wie stellte einer unserer Kollegen so schön fest? Immer wichtiger wird, dass Maschinen die Texte lesen können, Nutzerfreundlichkeit und Individualität bleiben aber auf der Strecke. Das Texten ist immer weniger redaktionelle, kreative Freiheit und immer mehr die Beachtung technisch relevanter Strukturen und die strategische Streuung bestimmter Begriffe. Wirklich schade.

Bei Fragen gern melden. Wir wünschen ein schönes Wochenende bzw. einen schönen Wochenstart.

Viele Grüße,
Claudia Degenkolb (VHS Hofer Land) und Veronika Wagner (vhs Fichtelgebirge)

15.06.26 08:21:37