Nachbereitung der 07. Sprechstunde Marketingnetzwerk@vhs am 12.06.2025
Diese Mail ging an die bayerischen Volkshochschulen. Absenderin: Claudia Degenkolb, c.degenkolb@vhshoferland.de
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Hallo miteinander,
ich freue mich, dass wir in unserer Sprechstunde „Marketingnetzwerk@vhs“ heute wieder einen interessanten Austausch hatten und liefere nun die Zusammenfassung nach. Ich freue mich auch immer über weitere Rückmeldungen zu unseren Themen mit Hinweisen, Anregungen, Ideen, Kritik.
Heutige Themen waren: Barrierefreiheit, ..., externe Dienstleister für Social Media und Rechtliches zur KI.
Barrierefreiheit, save the date: Das Transferprojekt „Barrierefreiheit“ lädt zur Infoveranstaltung rund um das Thema. Am Donnerstag, 24. Juli 2025, 10 bis ca. 11.30 Uhr (unser regulärer Sprechstundentermin fällt an diesem Tag aus). Details und Zugangslink werden nachgereicht.
In der Sprechstunde heute haben wir Folgendes zur Barrierefreiheit besprochen. Der Stichtag rückt näher, doch unsere Kolleginnen und Kollegen vom Transferprojekt Barrierefreiheit betonen: Bitte entspannt bleiben und keinen Stress machen. Eine Webseite wird nie hundertprozentig barrierefrei sein, es ist ein Prozess und wichtig ist es, kontinuierlich daran zu arbeiten. Also zu verbessern, was geht, Transparenz zu schaffen bei Dingen (z. B. pdf-Dokument zum Downloaden), die nicht gehen und einen barrierefreien Kontakt anzubieten zur formlosen Meldung von Barrieren und Hürden. Bei der VHS Hofer Land haben wir eine sprechende Seite erstellt, gern zur Anregung nutzen. Ich weise darauf hin, dass die Barrierefreiheitserklärung nach besten Wissen und Gewissen erstellt ist, wir aber keine Garantie für Vollständigkeit oder Rechtssicherheit geben können. Wenn Ihnen und euch hier noch irgendetwas auffällt, bitte bei uns melden: https://www.vhshoferland.de/barrierefrei
Auch nicht verrücktmachen lassen durch irgendwelche Tests zur Barrierefreiheit im Internet. Ich habe spaßeshalber einige kostenlose durchgeführt. Doch sie taugen nicht wirklich, solange man nicht auf die Bezahlvariante umsteigt. Es gibt den sogenannten BIK BITV-Test (Web). Der BITV-Test prüft die Zugänglichkeit von Internetseiten auf Basis der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und gilt als seriös. Allerdings ist dieser Test sehr teuer (ab 450 € für einfache Seiten). Am Ende erfährt man zwar, wie es genau steht mit der eigenen Webseite, doch einerseits versteht man die meisten Fachbegriffe nicht und andererseits liegt die Beseitigung der meisten Hürden beim Dienstleister (Kufer, ITEM, cmx) und redaktionell können wir nur einen kleinen Beitrag leisten. Bei Fragen gern an das Transferprojekt „Barrierefreiheit“ wenden, Ansprechpartnerin: Mirijam Kobzan, Projektmanagerin Digitale Barrierefreiheit, Telefon: 09123 1833-323, m.kobzan@vhs-up.de Infos vom Digitalverbund/Transferprojekt Barrierefreiheit im Padlet:https://padlet.com/janinaschubert/vhs-digitale-barrierefreiheit-3suipg7m6fymvzmh
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Eine bayerische VHS fragt nach Erfahrungen mit externen Social-Media-Dienstleistern. Sie würde gern die Experten engagieren, die sich dann rund um die Uhr um Instagram kümmern, vor allem für die Zielgruppengewinnung bei um die 30-Jährigen und zur Imagepflege/-verbesserung. Die Kosten für eine externe Firma belaufen sich auf monatlich rund 2000 €. In der Sprechstunde heute gab es den Tipp, dass einige VHSn extra jemanden einstellen, der/die sich ausschließlich um Social Media kümmert. Gibt es hier weitere Erfahrungen, Tipps, Anregungen? Gern an mich melden. Danke.
Rechtliches zur KI-Nutzung, da mich hier immer wieder Fragen erreichen: Die Verordnung EU AI Act, die seit 2024 schrittweise in Kraft tritt, schreibt derzeit eine Kennzeichnung nur für Deepfakes, Täuschung oder politische Einflussnahme vor. Relevante Auszüge aus dem EU AI Act (Art. 50):
„Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde. … Diese Verpflichtung gilt nicht, […], wenn die KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.“ ... „Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deep Fake (aktive Täuschung) darstellen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.“ Dazu Auszug aus SocialHub Magazin, Ausgabe 27, S. 51ff (sehr interessantes Magazin, 2x/Jahr, kostenlos: https://try.socialhub.io/socialhub-mag-26-download/): "Die rechtliche Situation rund um KI-Inhalte ist komplex und befindet sich im Wandel. Wer regelmäßig KI-generierte Inhalte nutzt, sollte sich über aktuelle Entwicklungen informieren und im Zweifelsfall eine rechtliche Beratung einholen. Auch wenn KI viele Prozesse beschleunigen kann, bleibt der Mensch als Kontrollinstanz unverzichtbar. KI kann täuschen, Fehler enthalten oder Inhalte generieren, die gegen rechtliche oder ethische Richtlinien verstoßen. Daher ist eine sorgfältige Überprüfung vor der Veröffentlichung essenziell. Aktuell gibt es in Deutschland keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Dennoch gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden sollten.
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Falls KI-generierte Inhalte personenbezogene Daten enthalten oder verarbeiten, gelten die strengen Datenschutzrichtlinien der DSGVO.
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): KI-generierte Inhalte dürfen Verbraucher*innen nicht täuschen. Irreführende Werbung oder manipulative Inhalte können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Markenrechte: Falls ein generiertes Bild unerlaubt ein Markensymbol (z. B. Firmen-Logo) zeigt, sollte es entfernt oder retuschiert werden, um Markenrechtsverletzungen zu vermeiden.
- Fiktive Personen: Wer KI-generierte Avatare oder Gesichter nutzt, kann durch einen Disclaimer wie „KI-generiertes Bild – Ähnlichkeit mit realen Personen rein zufällig“ Missverständnissen vorbeugen."
Fazit zu KI:
- Texte müssen nicht gekennzeichnet werden, denn eine Person kontrolliert sie! (Quellen sollten natürlich immer überprüft und ggf. benannt werden, wie in anderen Texten auch.)
- Wird ein urheberrechtlich geschütztes Bild in die KI hochgeladen und verändert, müssen die Daten genannt werden, wie beim Original und zusätzlich „mit KI geändert“. Die Erlaubnis zur Nutzung des Bildes für diese Zwecke muss vorliegen.
- Bilder, die durch Prompts erschaffen werden, sollten (müssen aber nicht) gekennzeichnet werden wegen der Transparenz, z. B.
- KI-generiertes Bild von einer Menschengruppe vor dem schiefen Turm von Pisa
- © OpenAI (11.05.2025), © Adobe Firefly (11.06.2025)
- ChatGPT hat bei der Bilderstellung unterstützt.
Wir wünschen noch einen schönen Wochenausklang.