Skip to main content

Nachbereitung der 14. Sprechstunde Marketingnetzwerk@vhs am 30.10.2025

Diese Mail ging an die bayerischen Volkshochschulen. Absenderin: Claudia Degenkolb, c.degenkolb@vhshoferland.de

Wir betonen, dass sich Inhalte ändern können und die jeweiligen Texte am (in der Überschrift) angegeben Datum aktuell waren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass folgende Inhalte ausschließlich der allgemeinen Information dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Guten Morgen,

vielen Dank an alle Teilnehmer*innen unserer Marketing-Sprechstunde, es war wieder sehr informativ und kurzweilig. In unsere nächste Sprechstunden (13.11., 10 Uhr) haben wir einen kleinen Gastbeitrag: Aus dem Parallel-Transferprojekt „Digitale Barrierefreiheit“ informiert Dr. Fabienne Geißdörfer von der vhs Herzogenaurach zum Thema Umfragen (speziell zum Tool „Edkimo“) denn mit einer guten Umfrage erfahren Volkshochschulen, was Teilnehmende wirklich wollen.

Und hier kommt wie gewohnt die Zusammenfassung unserer Sprechstunde von gestern. Unsere Themen waren unter anderem: Fachbereiche auf der Webseite, bvv-Marketingseite, Datenschutz bei Canva, Betrugsmails, Abmahnungen wegen Urheberschutzverletzung (Bild auf Homepage) und allgemein zu Quellen für Bilder.

Ich habe das Thema Fachbereiche und Fachbereich-Icons auf der Webseite noch einmal aufgegriffen, weil ich immer wieder erlebe, das TN nicht so viel damit anfangen können. Wir hatten uns ja in der letzten Sprechstunde (und Nachbereitungsmail) schon darüber ausgetauscht. Es gab noch ein paar zusätzliche Vorschläge zu Benennung des Bereichs Berufliche Bildung, z. B. „Beruf, Qualifikation und Digitale Kompetenzen“, „Berufliche Bildung, Qualifizierung und digitale Kompetenzen“ oder „Kurse für Arbeit, Beruf und Einstieg“. Auch macht uns der Icon „Spezial“ oder (wie wir es nennen) „junge vhs, Eltern, Senioren“ zu schaffen, weil darin so unterschiedliche Zielgruppen vereint sind. Manche nennen es „vhs+“ bzw. „vhs plus“. Wie auch immer, wir sammeln hierzu noch gern Meinungen und Ideen.

Marketingseite des bvv: Hier bitte immer mal wieder schauen, es gibt kontinuierlich Ergänzungen, z. B.: https://vhs-bayern.de/leistungen/marketing-und-kommunikation/kompetenzgruppe-marketingkonzept/?login=success (mit Login) oder https://vhs-bayern.de/leistungen/marketing-und-kommunikation/vhs-marketing/ Auch die Suchleiste funktioniert: Einfach „Interner Pool“ oder „SEO“ oder „Instagram“ u. ä. eingeben und man kommt zu den Ergebnissen der Kompetenzgruppe Marketingkonzept oder zu den Anleitungen der Marketing-Digithek.

Canva-Datenschutz: Eine Kommune sieht die Verwendung von Canva an ihrer VHS im Hinblick auf den Datenschutz kritisch. Gibt es ähnliche Erfahrungen? Die Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen. Da Canva ein australisches Unternehmen ist, gibt es hier nicht wie mit dem US-Unternehmen Meta einen EU-Angemessenheitsbeschluss im EU-US Data Privacy Framework (DPF). Canva nutzt „nur“ Standardvertragsklauseln. Daher sollte einiges beachtet werden: Das Canva-Konto selbst sollte nur auf nicht privat genutzten Endgeräten und über eine nicht personengebundene Mailadresse laufen. Außerdem sollte man keine personengebundenen Daten in seine Projekten verwenden. Auch bei den Bildern ist Vorsicht geboten, wir hatten dazu in unserer letzten Nachbereitungsmail informiert. Im Canva-Konto selbst sollten einige Einstellungen geprüft und ggf. deaktiviert werden, u. a. die KI-Trainingsoptionen. Weg dorthin: > Icon mit eigenen Initialen (unten links) > Einstellungen > Privatsphäre und zusätzlich > Einstellungen > KI-Personalisierung.

Wir (als VHS Hofer Land) hatten in den letzten Wochen vermehrt Betrugsmails und ich möchte diesen Weg nutzen, eine Warnung in die Runde zu geben. Zunächst bekam ich nämlich einen netten Anruf (von einer Susanne Acht, Graphic-Media), dass doch die Anzeige im Seniorenwegweiser der Leitstelle Pflege Hof weiterlaufen könnte, ich würde eine Mail bekommen mit allen Daten und bräuchte nur bestätigen. Tatsächlich schalten wir regelmäßig eine (kostenlose) Anzeige im besagten Seniorenwegweiser. Die Mail von Frau Acht kam und im Anhang war unsere Anzeige genauso wie wir sie veröffentlicht hatten. Dazu ein Beiblatt mit viel Kleingedruckten, dass man unterschreiben und zurücksenden sollte, ich habe es mal angehängt, wen es interessiert. Es ist natürlich mit erheblichen Kosten verbunden und der Absender hat seinen Sitz in den USA. In der Mail war übrigens von „Seniorenwegweiser“ keine Rede mehr (nur mündlich im Telefonat). Ähnlich ist es uns mit dem sogenannten Firmeneintrag ergangen (www.firmeneintrag.net).

Das bringt mich direkt zum nächsten Thema aus unserer Sprechstunde: Abmahnung bei Bildern wegen Urheberrechtsverletzungen. Ich oute mich, um eine damit verbundene positive Erfahrung weitergeben zu können. Uns ist es tatsächlich passiert, auf unserer Webseite dümpelte in einem Archiv noch ein Exemplar unserer Hauszeitung von 2018 (!) herum und auf Seite 6 dieses Magazins hatten wir ein Bild verwendet, das der dpa gehörte, wir hatten es damals irgendwo herauskopiert. Was mich besonders ärgert, es war kein besonderes Bild mit Wow-Effekt oder so, sondern einfach nur die Abbildung einer Hand, die einen Stift hält und auf einem Formular liegt, also nichts, was ich nicht in drei Minuten selbst nachgestellt hätte. Jedenfalls bekamen wir vor ein paar Monaten aus heiterem Himmel eine E-Mail (und später auch Post) von einer Anwaltskanzlei, die im Auftrag der dpa eine niedrigen dreistelligen (Glück im Unglück) Betrag forderte, weil sie das Bild auf unserer Webseite gefunden hatten. Wir haben dann im Internet recherchiert und den Absender in Zusammenhang mit seriösen Abmahnungen gefunden. Dann haben wir die kostenlose Ersteinschätzung eines Anwaltsbüros angefordert. Und (positive Überraschung!) es funktioniert tatsächlich. Wir erhielten eine ausführliche E-Mail mit fundierten Argumenten, warum wir die volle Summe nicht zahlen bräuchten (z. B. überhöhte Zinsen in der Forderung) und das Angebot für einen zweistelligen Betrag (inkl. MwSt) die Sache aus der Welt zu schaffen mit einem Vergleich, so dass wir unterm Stich weniger bezahlen. Und so war es, noch dazu ganz unkompliziert! Unsere drei Lehren aus der Abmahnung? 1. Alle Abbildungen auf der eigenen Webseite auf die Urheberschaft prüfen. 2. Webseite regelmäßig „aufräumen“, also alle Bilder und pdfs prüfen und keine Hemmungen beim Löschen haben. 3. Ein Internet-Anwalt kann tatsächlich für wenig Geld helfen (Internetauftritt und Google-Rezensionen beachten).

Wir kamen dann direkt auf das Thema Bildquellen und den Erfahrungen mit kostenlosen Plattformen und KI-erstellten Bildern. Hierzu verweise ich gern auf die Anleitungen in unsere Marketing-Digithek: https://vhs-bayern.de/marketing-digithek (Auszug aus Nachbereitungsmail vom 16.05.25: Tolle kostenlose Bilder zur kommerziellen Verwendung gibt es hier, die Seite geht vor allem gegen Altersdiskriminierung vor und achtet daher darauf, dass vor allem ältere Personen abgebildet sind:https://www.agewithoutlimits.org/image-library?id=50&page=3 In der Lizenzvereinbarung steht: „Sie können die Werke kopieren, bearbeiten, verbreiten und aufführen, auch für kommerzielle Zwecke, ohne um Erlaubnis zu fragen. – Bei der Nutzung von Inhalten aus der Bildbibliothek ist eine Namensnennung von Ageing Better nicht erforderlich, wird jedoch geschätzt. Wenn Sie eine Namensnennung vornehmen möchten, können Sie dies im folgenden Format tun: „von [Contributor] über Centre for Ageing Better“. – Bei der Nutzung oder Zitierung der Werke sollten Sie keine Unterstützung durch den Autor implizieren. Berücksichtigen Sie bei der Verwendung der Bilder den Kontext und die zugehörigen Überschriften. Verwenden Sie das Abbild einer Person nicht für Berichte über sensible Themen oder um zu suggerieren, dass Ageing Better oder die Person eine bestimmte Überzeugung oder Position unterstützt.“)

Nützliche Infos und Links:

Bei Fragen gern melden. Wir wünschen ein schönes Wochenende.

29.01.26 12:35:46