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Was Sie noch wissen sollten

Beratung:
Die VHS steht allen Teilnehmern während der gesamten Lehrgangsdauer zur Beratung zur Verfügung. Vorschläge, Anregungen, Wünsche oder Beschwerden richten Sie bitte an die Abteilungsleitung. Eine eingehende Beratung erhalten Sie bei den zuständigen Fachbereichs- bzw. Projektleitern nach vorheriger telefonischer Terminabsprache.

Unterrichtsort und -termine:
Sollten Sie keine weitere Nachricht erhalten, findet der Kurs wie ausgeschrieben statt. Kommen Sie bitte unbedingt zum ersten Kursabend/-tag. Bei Verhinderung bitten wir um kurze Mitteilung. Falls sich Abweichungen von den geplanten Terminen, Unterrichtsorten und -räumen ergeben oder die Veranstaltung abgesagt werden muss, setzen wir Sie davon umgehend in Kenntnis. Ferientermine und kursfreie Zeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Kursplan. Änderungen müssen vom Dozenten mit dem zuständigen Fachbereichsleiter oder der örtlichen Volkshochschule abgesprochen werden.

Gebührenermäßigung:
Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, die im Leistungsbezug stehen, Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mindestens 50 %), Helfer des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen ökologischen Jahres, Bundesfreiwilligendienstleistende, Au-pair-Mädchen/-Jungen und Inhaber einer Bayerischen Ehrenamtskarte können gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises auf die Kursgebühr 25 % Nachlass erhalten. Von dieser Regelung ausgenommen sind: Schulabschlusslehrgänge, Vollzeit- und Teilzeitlehrgänge, Fahrten, Studienreisen, Besichtigungen, Vorträge, Kinderkurse, der Erwerbvon Gutscheinen und Kurse, deren Gebühr weniger als 20 Euro beträgt. Der Grund der Ermäßigung ist vom Antragsteller in geeigneter Weise vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen; rückwirkend kann eine Ermäßigung nicht mehr beantragt werden. Von der Ermäßigung wird ebenfalls abgesehen, wenn die Gebühren von anderer Seite (z.B. der Bundesagentur für Arbeit oder derKrankenkasse) ersetzt oder bezuschusst werden. Wenn Teilnehmer einen oder mehrere Unterrichtstage versäumen und die Verantwortung für das Fernbleiben nicht von der VHS zu tragen ist, kann eine Gebührenminderung nicht gewährt werden.

Bescheinigungen und Zeugnisse:
Teilnahmebescheinigungen werden bei regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch ausgestellt. Haben Teilnehmer bei der Volkshochschule eine Prüfung abgelegt, wird ein Zeugnis mit dem Ergebnis ausgestellt.

Arbeitgeberzuschuss:
Viele Betriebe leisten ihren Mitarbeitern für den Besuch von VHS-Veranstaltungen einen Zuschuss. Fragen lohnt sich!

Steuervergünstigungen:
Kursgebühren der Volkshochschule können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Kurs zur beruflichen Fort- und Weiterbildung belegt wurde. Diese Regelung gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch für Arbeitslose, soweit sie steuerpfl ichtig sind. Dient der Kurs der Berufsausbildung oder der Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf, sind die Kursgebühren als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 4000 € pro Jahr abzugsfähig. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.

Förderung nach SGB III:
Lehrgänge zur beruflichen Fortbildung und Umschulung können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit mit der Übernahme von Kursgebühren, Fahrtkosten u.ä. gefördert werden. Bitte setzen Sie sich bei Interesse rechtzeitig vor Kursbeginn mit Ihrem Arbeitsvermittler in Verbindung, damit Sie eingehend beraten werden können.

12.05.24 02:48:09