Skip to main content

Urheberrechtshinweise zur Nutzung von Texten und Bildern

Auszug aus dem Urheberrecht: Eine freie Benutzung [eines Fotos] liegt gemäß § 24 UrhG dann vor, wenn das fremde Werk nur als Anregung für das Schaffen des neuen Werkes benutzt wurde. Beide Werke haben einen deutlichen gestalterischen Abstand voneinander. Als Richtlinie gilt: Das fremde Bild darf bei einer freien Benutzung lediglich als Anregung dienen. Ist ein solcher ausreichender Abstand gegeben und stellt das neue Werk eine persönliche geistige Schöpfung dar, die über das allgemein Übliche hinausgeht, dann ist das neue Werk mit einem eigenen Urheberrecht geschützt. Es steht damit rechtlich selbständig neben dem Original. Derjenige, der das neue Foto, Logo oder sonstige Werk geschaffen hat, erwirbt ein eigenes, umfassendes Urheberrecht gemäß § 24 UrhG: Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

Zusätzlich bitte die Primärquelle angeben.

Werden für die Projektarbeiten Texte aus dem Buch "Jüdische Familien in Hof an der Saale – Schicksale und Verfolgung im Nationalsozialismus" von Dr. Ekkehard Hübschmann verwendet, muss immer ein Quellenverzeichnis angeben werden. Bei der Benutzung von Fotos, müssen die Urheber angefragt werden. Eine Liste der Urheberrechte ist im Buch abgedruckt.

Quelle: Transit Buchverlag GmbH, Brückenstraße 6, 95126 Schwarzenbach

29.03.24 13:39:34